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AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma RCS AUDIO-SYSTEMS GmbH für die Bundesrepublik Deutschland

 
 
 
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

1.2 Wir liefern nur für den gewerblichen Bedarf. Mit der Auftragerteilung bestätigen Sie die gewerbliche Verwendung der Ware.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

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2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir dem Besteller eine Auftragbestätigung schicken oder mit der Lieferung beginnen.

2.3 Bei sofortiger Auslieferung der bestellten Ware gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung, bei längeren Lieferzeiten wird eine Auftragsbestätigung mit einer ungefähren Lieferzeitangabe dem Auftraggeber zugesandt.

2.4 Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, ist der Verkäufer berechtigt 10% des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs- und Frachtkosten als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.

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3. Dokumentationen und überlassene Unterlagen

3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3.2 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder unter www.rcs-audio.com enthaltenen Angaben über Leistungen, Gewichte, Maße, Preise etc. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie dann, wenn in der Auftragbestätigung ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.

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4. Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

4. 1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Bad Aibling, einem Auslieferungslager oder ab Lieferwerk.

4.2 Angegebene Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt oder Hindernisse der Herstellung berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Lieferhindernisse hinauszuschieben.

Sie geben dem Käufer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4.3 Bestellungen ab einem Wert von netto 500,- € werden frei Haus geliefert.                 
Ausnahmen: PCS-Anlagen, 19˝-Schränke, Brandschutzschränke, und werksverdrahtete 19˝-Gestellzentralen werden unfrei Bordsteinkante geliefert.

4.4 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Preise verstehen sich in netto Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) ab Werk inklusive Verpackung.

5.2 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne jeden Abzug.

5.3 Bei Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch z.B. Auskünfte eines Kreditinstituts oder einer Auskunftei, welche die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahe legen oder durch eigene Erfahrungen mit der Zahlungsmoral des Bestellers, sind wir berechtigt Vorauskasse oder Nachnahme zu verlangen.

5.4 Bei einem Zahlungsverzug werden unsere zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen sofort fällig.

5.5 Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet.

5.6 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor 10% Verzugszinsen zu berechnen.

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6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

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7. Rückgabe von Waren

7.1 Die Rückgabe von mangelfreien Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, ansonsten ist sie ausgeschlossen.

7.2 Für die zurückgenommene Ware behalten wir uns vor, eine Kostenbeteiligung von bis zu 20% des netto Warenwertes einzubehalten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller.

7.3 Waren, die nicht aus unserem Lieferprogramm sind oder welche auf Wunsch des Bestellers verändert, modifiziert oder gefertigt wurden, sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.

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8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre nach Erhalt der Ware, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

8.2 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.5 Sollten einzelne Produkte, in einem von RCS werksverdrahteten 19“-Schrank einen Mangel aufweisen, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl in Bad Aibling nachbessern oder Ersatzware liefern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

8.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

8.7 Haftung: Wir haften bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

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9. Rücknahme von Altgeräten nach dem ElektroG

9.1 Der Besteller übernimmt die Pflicht, die Ware auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

9.2 Der Besteller stellt uns von den Verpflichtungen des § 10 Abs.2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen frei.

9.3 Sollte der Besteller die Ware an Dritte weiterveräußern, hat er die Verpflichtungen des § 10 Abs.2 ElektroG dem Dritten vertraglich aufzuerlegen oder selbst zu erfüllen.

9.4 Unser Anspruch auf Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens, nachdem uns der Käufer schriftlich über die Nutzungsbeendigung der Ware informiert hat.

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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist für beide Teile Rosenheim.

10.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und die Verhandlungssprache ist ausschließlich deutsch.

 

Stand: Januar 2022

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