1. Geltungsbereich


1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

1.2 Wir liefern nur für den gewerblichen Bedarf. Mit der Auftragerteilung bestätigen Sie die gewerbliche Verwendung der Ware.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebote und Vertragsschluss


2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote, die auf Leistungsverzeichnissen des Käufers basieren, erstellen wir nach bestem Wissen und auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen. Abweichungen, die aus unvollständigen, fehlerhaften oder missverständlichen Angaben im Leistungsverzeichnis resultieren, bleiben ausdrücklich vorbehalten; eine Haftung für solche Abweichungen wird ausgeschlossen.

2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir dem Käufer eine Auftragsbestätigung übersenden oder mit der Lieferung oder den Dienstleistungen beginnen.

2.3 Bei sofortiger Auslieferung der bestellten Ware gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Bei längeren Lieferzeiten wird eine Auftragsbestätigung mit einer ungefähren Lieferzeitangabe zugesandt.

2.4 Für Dienstleistungen (Planung, Inbetriebsetzung, Wartung, Störungsbeseitigung, Support) kommt der Vertrag mit schriftlicher Annahme, Terminbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.

2.5 Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 15 % des Kaufpreises zuzüglich verauslagter Verpackungs- und Frachtkosten als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.

 

3. Dokumentationen und überlassene Unterlagen


3.1 Systemplanungen, akustische Berechnungen, Software, Firmware, Programmierungen sowie technische Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der RCS AUDIO-SYSTEMS GmbH und dürfen ausschließlich projektspezifisch verwendet werden.

3.2
An allen sonstigen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3.3 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder auf www.rcs-audio.com enthaltenen Angaben über Leistungen, Gewichte, Maße, Preise etc. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.

4. Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland


4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Bad Aibling, einem Auslieferungslager oder ab Lieferwerk.

4.2 Angegebene Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt oder Hindernisse der Herstellung berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Lieferhindernisse hinauszuschieben. Sie geben dem Käufer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4.3 Bestellungen ab einem Nettowarenwert von 1000,- € werden frei Haus geliefert. Ausnahmen sind PCS-Anlagen, 19˝-Schränke, Brandschutzgehäuse und werksverdrahtete 19˝-Gestellzentralen, die unfrei Bordsteinkante geliefert werden.

4.4 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung oder Zustellung; Teilabnahmen oder Teillieferungen sind zulässig und werden protokollarisch dokumentiert. Erfolgt keine Abnahme zum vereinbarten Termin, gilt die Lieferung als erfolgt.

4.5 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

4.6 Bei Dienstleistungen vor Ort geht die Gefahr für von uns bereitgestellte Werkzeuge, Materialien und Geräte mit Bereitstellung an der Einsatzstelle auf den Käufer über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen


5.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro (netto, zuzüglich Mehrwertsteuer) ab Lager inklusive Verpackung.

5.2.1 Rechnungen für Lieferungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug (Bonität vorausgesetzt).
5.2.2 Serviceleistungen und sonstige Dienstleistungen werden sofort fällig und nach gültigen Service- und Stundensätzen oder Arbeitseinheiten abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich Pauschalpreise vereinbart wurden.

5.3 Bei Gefährdung unserer Zahlungsforderungen, z. B. durch Auskünfte von Kreditinstituten oder Auskunfteien, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt Vorauskasse zu verlangen.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden unsere zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen sofort fällig.

5.5 Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet.

5.6 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

7. Rückgabe von Waren


7.1 Die Rückgabe von mangelfreien Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, ansonsten ist sie ausgeschlossen.

7.2 Für die zurückgenommene Ware behalten wir uns vor, eine Kostenbeteiligung von bis zu 20% des netto Warenwertes einzubehalten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller.

7.3 Waren, die nicht aus unserem Lieferprogramm sind oder welche auf Wunsch des Käufers verändert, modifiziert, lackiert oder gefertigt wurden, sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.

7.4 Für Warenrücksendungen ist das von uns bereitgestellte RMA-System zu verwenden. Gehen Waren ohne vorherige RMA-Registrierung bei uns ein, behalten wir uns vor, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsaufwand eine pauschale Gebühr von 15,00 € zu erheben.

8. Gewährleistung und Haftung


8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre nach Erhalt der Ware, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

8.2 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.5 Sollten einzelne Produkte, in einem von RCS werksverdrahteten 19“-Schrank einen Mangel aufweisen, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl in Bad Aibling nachbessern oder Ersatzware liefern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

8.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

8.7 Haftung: Wir haften bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Rücknahme von Altgeräten (ElektroG) und Batterien (BattG)


9.1 Wir nehmen Altgeräte gemäß ElektroG zurück, sofern sie von uns in Verkehr gebracht wurden. Der Käufer löscht alle personenbezogene Daten vor der Rückgabe. Die Käufer tragen die Kosten der Rücksendung. Fremdgeräte oder veränderte Geräte werden nicht zurückgenommen.

9.2 Batterien und Akkus sind vor der Rückgabe zu entnehmen und getrennt zu sammeln. Die Rücknahme erfolgt kostenfrei, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für Transport oder Verbringung übernimmt der Käufer.

9.3 Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit Rücknahme, Entsorgung oder sonstigen Verpflichtungen nach ElektroG und BattG frei. Unser Anspruch auf Freistellung verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Nutzung des Gerätes.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand


10.1 Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist für beide Teile Rosenheim.

10.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und die Verhandlungssprache ist ausschließlich deutsch.