Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellen in der EU einen der am größten wachsenden Anteile an Abfällen dar.
Wir als Hersteller bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Altgeräte an uns oder an eine, an Ihrem Wohnort befindliche Sammelstellen zurückzugeben.
Für die sachgerechte Entsorgung und Verwertung entstehen Ihnen natürlich keine Kosten. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass wir weder den Versand organisieren, noch die Kosten dafür übernehmen können. Eine entsprechende Verwertungsbestätigung ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber unsererseits erstellt werden.

Die Schritte zur Altgeräte Rücknahme:

  • Registrieren Sie Ihren Altgerät mithilfe des unten aufgeführten Serviceformulars.

  • Ihr Antrag wird von uns erfasst und einer unserer Mitarbeiter setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

  • Die Rücknahme des Altgeräts, kann nach der Vorgehensweise welche Sie mit unserem Mitarbeiter besprochen haben, erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur für B2B-Kunden zur Verfügung steht.
Als Privatperson können Sie Ihre Geräte weiterhin wie gewohnt über die örtlichen Entsorgungsstationen und Wertstoffhöfe entsorgen.

Ihr RCS-Serviceteam